§ 1: Geltungsbereich, Vertragsparteien
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ergänzend zu den zwischen den nachfolgend genannten Parteien getroffenen Individualvereinbarungen. Sie betreffen das Rechtsverhältnis zwischen „PRESTA.hosting“, Inhaber Thomas Kretzer, Samariterstrasse 32, 10247 Berlin (nachfolgend „PRESTA.hosting“ genannt) und dem jeweiligen Kunden, der die angebotenen Leistungen von PRESTA.hosting (insbesondere die Bereitstellung eines Hosting-Paketes oder die Erstellung einer Internetpräsenz) in Anspruch nimmt (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt.
2) Auch wenn hierauf bei Abschluss gleichartiger Geschäfte nicht nochmals hingewiesen wird, gelten diese AGB in ihrer bei der Abgabe der Erklärung des Auftraggebers gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2: Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Bereitstellung und Einrichtung von Computer-Speicherplatz und Rechenkapazität zur Speicherung einer Internetpräsenz auf einem Server (Web-Hosting).
2) Der Leistungsumfang von PRESTA.hosting beinhaltet:
PRESTA.hosting bietet expilzit Speicherkapazität auf einem Server nur für Onlineshops basierend auf dem Open Source Software System Prestashop an. Bei dem Server handelt es sich um einen eigenen Server von PRESTA.hosting oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung PRESTA.hosting berechtigt ist. PRESTA.hosting hat das Recht, den Speicherplatz des Auftraggebers ohne Ankündigung auf einen gleichwertigen anderen Server zu verlegen. PRESTA.hosting überlässt dem Auftraggeber die im Vertrag angegebene Anzahl Megabyte Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung eines OnlineShops geeignet sind.
3) Um dem Auftraggeber den Zugriff auf den entsprechenden Server zu jeder Zeit zu ermöglichen, vergibt PRESTA.hosting Zugangsdaten an den Auftraggeber. Diese werden zu Beginn des Vertrages per E-Mail als Textdatei an den Auftraggeber zugestellt. Die Nutzung und Verwaltung der übermittelten Zugangsdaten liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber ist für eine Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung von PRESTA.hosting vereinbart worden ist. Zur Sicherung in diesem Sinne zählen die Sicherung der Webseiten, Dateien, etwaiger Datenbanken und seiner Zugangsdaten in regelmäßigen Abständen.
5) Domains und E-Mail sind aussdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten und vom Auftraggeber bei einem Drittdienstleister selbstständig anzufordern, einzurichten und zu verwalten.
5) PRESTA.hosting leistet technische Unterstützung in Form eines E-Mail-Supportes. Dieser technische Support stellt eine freiwillige Serviceleistung von PRESTA.hosting dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Support. PRESTA.hosting wird diesen Support nur im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten leisten und behält sich vor, den Support bei Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen persönlichen oder betrieblichen Gründen einzustellen.
6) PRESTA.hosting kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Auftraggeber steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 3 Technischer Fortschritt
PRESTA.hosting ist berechtigt, zur Erbringung der geschuldeten Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 4 Zusatzdienste
1) Soweit PRESTA.hosting weitere kostenlose Zusatzleistungen erbringt (z.B. kostenlose Subdomains), stellt dies ein freiwilliges Service-Angebot von PRESTA.hosting dar, auf das kein Rechtsanspruch besteht. PRESTA.hosting ist berechtigt, entsprechende Leistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen.
2) PRESTA.hosting bietet auf Wunsch nachfolgend genannte kostenpflichtige Zusatzdienste an. Ein Anspruch auf diese Zusatzdienste besteht nur, soweit dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
Domain Registrierung:
Sofern vertraglich vereinbart, veranlasst PRESTA.hosting bei der jeweils zuständigen Vergabestellte die Bereitstellung einer oder ggfls. mehrerer Internet-Domains für den Auftraggeber. Hierzu bevollmächtigt der Auftraggeber PRESTA.hosting, im Namen des Auftraggebers gegenüber der jeweiligen Vergabestelle alle zur Domainregistrierung erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. PRESTA.hosting übernimmt für die Zuteilung der Domain keine Gewähr. Die Auswahl des Domainnamens erfolgt in Verantwortung des Auftraggebers, dieser stellt PRESTA.hosting von Ansprüchen Dritter hinsichtlich des gewählten Domainnamens frei. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle. Verändern sich die Gebühren der jeweiligen Vergabestelle, ist PRESTA.hosting berechtigt, diese Preisänderungen an den Auftraggeber weiterzugeben. PRESTA.hosting behält sich im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle das Recht vor, die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.
§ 5 Vergütung
1) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug ist PRESTA.hosting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. PRESTA.hosting behält sich bei einem Zahlungsverzug vor, von seinen Rechten gemäß §§ 273, 320 BGB Gebrauch zu machen und seine Leistungen gegenüber dem Auftraggeber einzuschränken oder bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands ganz einzustellen.
2) Für die in § 2 genannten Leistungen erhebt PRESTA.hosting eine Pauschalgebühr sowie ggf. eine Einrichtungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühren wird in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Produkt festgelegt. Die Pauschale bezieht sich jeweils auf ein Jahr. PRESTA.hosting behält sich vor, diese Pauschale gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB im Voraus zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern iSd § 13 BGB behält sich PRESTA.hosting vor, auf diese Jahrespauschale monatliche Abschläge zu berechnen.
3) Von dieser Pauschale umfasst ist die vertraglich vereinbarte Kapazität und das festgelegt Datentransfervolumen. Eine etwaige Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens wird gesondert in Rechnung gestellt. Sind Zusatzdienste (§ 4) vereinbart, werden diese je nach Art und Umfang quartalsweise oder jährlich abgerechnet.
4) Gegen Forderungen von PRESTA.hosting kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5) Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Eingrenzen und die Behebung von Störungen durch PRESTA.hosting, wenn der Auftraggeber die Untersuchung von PRESTA.hosting verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Auftraggeber benutzten Ausrüstung zurückzuführen sind.
6) Die von PRESTA.hosting erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von PRESTA.hosting.
7) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt PRESTA.hosting dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung.
§ 6 Leistungseinschränkungen
1) PRESTA.hosting ist berechtigt, zur Optimierung und Leistungssteigerung der für die Erbringung der Dienste bereitgestellten Systeme technische Einrichtungen außer Betrieb zu nehmen. PRESTA.hosting sieht hierfür Wartungsfenster vor, die grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Regel sonntags, liegen. Soweit es aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist, eine Wartung außerhalb des genannten Wartungsfensters durchzuführen, informiert PRESTA.hosting den Auftraggeber hierüber unverzüglich so früh wie möglich per E-Mail.
2) PRESTA.hosting behält sich das Recht vor, im Falle eines Angriffes oder Manipulationen durch Dritte an der von ihm oder von ihm über Dritte zur Verfügung gestellten Leistung („Hackerangriff“) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Systemstabilität zu erhalten oder wiederherzustellen. PRESTA.hosting ist in solch einem Notfall berechtigt, das System zeitweise vom Netz zu trennen oder Leistungen einzuschränken.
3) Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von PRESTA.hosting dar. PRESTA.hosting wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen.
§ 7 Nutzungsbestimmungen, Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber räumt PRESTA.hosting an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.
2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die PRESTA.hosting von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, PRESTA.hosting jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von PRESTA.hosting binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die PRESTA.hosting – Dienste sachgerecht und zweckentsprechend zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a. die Zugriffsmöglichkeiten auf die PRESTA.hosting – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der PRESTA.hosting – Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen PRESTA.hosting und dem Auftraggeber vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der PRESTA.hosting – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die PRESTA.hosting – Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Auftraggeber zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von PRESTA.hosting zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Dem Auftraggeber ist es ebenfalls untersagt, Massen-E-Mails oder Spam-E-Mails von einem Server bei PRESTA.hosting an Empfänger ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu versenden.
b. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Leistungen von PRESTA.hosting einschlägig sein sollten.
c. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Der Auftraggeber hat in angemessenen Zeitabständen aus dem Internet heraufgeladene Daten, die für Dritte zugänglich sind, auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Wenn der Auftraggeber derartige Daten nicht unverzüglich löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zu PRESTA.hosting wie eigene Daten zu vertreten. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, seine Computer und seine Software durch entsprechende und aktuelle Virensoftware zu schützen. Der Auftraggeber wird PRESTA.hosting unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind.
d. PRESTA.hosting erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen.
e. nach Abgabe einer Störungsmeldung PRESTA.hosting die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
f) das Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastungen oder auf andere Weise zu beeinträchtigen. Als ungewöhnlich hohe Belastung oder Beeinträchtigung gelten insbesondere:
a. kontinuierliche / anhaltende / intervallierende Aufrufe, z. B. Daten-Transfer-Dienste sowie Cronjobs oder PHP-Skripte.
b. Konten- und Zugangsmanipulationen
4) Verstößt der Auftraggeber gegen die in Absatz 3) lit. a. und b. genannten Pflichten, ist PRESTA.hosting sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5) In den Fällen des Absatzes 3) lit. b. ist PRESTA.hosting neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Auftraggebers in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu dem sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Dienst zu sperren.
6) Es obliegt dem Auftraggeber, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten und seiner sonstigen Daten anzufertigen. Sofern die Internetseite dem Auftraggeber Daten der Nutzer seines Internet-Angebotes überspielt oder er sonst auf diese Daten Zugriff hat, obliegt dem Auftraggeber die regelmäßige Sicherung dieser Daten, wobei Daten, die auf den Servern von PRESTA.hosting abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Auftraggeber hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von PRESTA.hosting oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können. Die Datenwiderherstellung durch PRESTA.hosting ist kostenpflichtig, hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bestimmungen des zur Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG, sowie aller weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
§ 8 Vertragsbeginn, Vertragsdauer
1) Der Vertrag zwischen PRESTA.hosting und dem Auftraggeber kommt erst durch die Annahme des Antrages des Auftraggebers durch PRESTA.hosting zustande. PRESTA.hosting hat das Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet PRESTA.hosting die unverzügliche Leistung nach Vertragsschluss. Solange dies durch Umstände, die PRESTA.hosting nicht zu vertreten hat, PRESTA.hosting nicht möglich ist, ist er von der Leistungspflicht befreit. Als solche Umstände gelten insbesondere mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, mangelnde Mitwirkung in die Vertragsumsetzung involvierter Dritter sowie höhere Gewalt. Im Falle einer vereinbarten (Teil-)Vorauszahlung ist PRESTA.hosting berechtigt, den entsprechenden Zahlungseingang abzuwarten und erst danach zu leisten.
2) Das Vertragsverhältnis gilt für unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Die Kündigungserklärung muss der jeweils anderen Partei mindestens vier Wochen vor Ablauf des Quartals, zu dessen Ende gekündigt werden soll, zugehen. Die Kündigungserklärung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform iSd § 126 b BGB.
3) PRESTA.hosting behält sich vor, dass Vertragsverhältnis ferner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vorbezeichneten Kündigungsfristen zu kündigen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne sind insbesondere die unbefugte Überlassung des angemieteten Speicherplatzes an Dritte oder eine Verletzung der Pflichten des § 7 anzusehen.
§ 9 Sperrung des Zugangs durch PRESTA.hosting
PRESTA.hosting ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn PRESTA.hosting eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Auftraggeber zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.
§ 10 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers
1) Sobald der Auftraggeber eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezüglich Anhaltspunkte vorliegen, ist er verpflichtet PRESTA.hosting unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PRESTA.hosting von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von PRESTA.hosting durch den Auftraggeber gegen PRESTA.hosting erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die PRESTA.hosting im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner Dienste durch den Auftraggeber entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, PRESTA.hosting von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen.
2) Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die PRESTA.hosting oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der PRESTA.hosting-Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
3) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Datensicherungspflichten aus diesem Vertrag kann dies im Schadensfall Mitverschulden begründen, wenn eine eigene Datensicherung den Schaden vermieden hätte. Der Auftraggeber stellt PRESTA.hosting von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
4) PRESTA.hosting haftet nicht für Schäden, die aus technischen Störungen auf den Servern resultieren, die der Auftraggeber verursacht hat.
§ 11 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
1) PRESTA.hosting leistet Gewähr für die Funktion des Servers im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit PRESTA.hosting dem Auftraggeber Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.
2) Unterschreitet PRESTA.hosting die Verfügbarkeit seiner Dienste von 80% im Jahresmittel, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Mängeln oder Durchsetzung von Minderungen verpflichtet, Zeitpunkt, Dauer und Art der Störung oder Leistungsminderung in geeigneter Weise zu belegen bzw. nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a. der Auftraggeber aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die PRESTA.hosting-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von PRESTA.hosting liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten) gem. § 6 der AGB.
4) PRESTA.hosting ist nicht verantwortlich für die Daten des Auftraggebers, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung von PRESTA.hosting. Soweit die Internetseite über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Auftraggebers, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. PRESTA.hosting behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Auftraggeber kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.
5) Dem Auftraggeber obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich von PRESTA.hosting haben können, unverzüglich anzuzeigen und PRESTA.hosting bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
6) PRESTA.hosting weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. PRESTA.hosting garantiert nicht, dass von PRESTA.hosting eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Auftraggebers genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. PRESTA.hosting gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber nur, dass von PRESTA.hosting eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt PRESTA.hosting keinerlei Gewährleistung.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet PRESTA.hosting unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. PRESTA.hosting haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal 100 % der jährlichen Produktmiete. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet PRESTA.hosting nicht.
3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4) Ist die Haftung von PRESTA.hosting ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5) Ansprüche des Anbieters, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Anbieters, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
§ 13 Datenschutz
1) PRESTA.hosting verpflichtet sich, von dem Auftraggeber Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung (§ 3 a BDSG), anzufordern, zu verwalten und zu löschen.
2) PRESTA.hosting ist berechtigt, die von dem Auftraggeber übermittelten Daten an Dritte, insbesondere an die jeweilige Registrierungsstelle für Domains, weiterzugeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist.
3) PRESTA.hosting weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.
4) PRESTA.hosting weist den Auftraggeber darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
§ 14 Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Berlin.
2) Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3) Mediationsklausel
Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien, die sich aus der Vertragsgestaltung und Zusammenarbeit ergibt, wird in direkten Verhandlungen in einem Mediationsverfahren zu lösen versucht. Die Mediation hat das Ziel, mit Hilfe eines neutralen Mediators eine interessengerechte Vereinbarung zu erarbeiten, die die wirtschaftlichen und persönlichen Gegebenheiten der Vertragspartner berücksichtigt. Der Mediator / die Mediatorin wird von den Vertragsparteien gemeinschaftlich bestimmt. Die Kosten der Mediation tragen die Vertragspartner jeweils zu Hälfte. Sollte die Mediation binnen einer angemessenen Frist (60 Tage) keine Lösung des Konflikts erreichen, ist jede Konfliktpartei berechtigt, ein Gerichtsverfahren anzustreben.
4) Kollisionsklausel
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PRESTA.hosting ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PRESTA.hosting auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
5) Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Soweit der Auftraggeber PRESTA.hosting einen elektronischen Kommunikationsweg (z.B. E-Mail) benannt hat, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Widerspricht der Auftraggeber, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
6) Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Berlin, 13.04.2015 Thomas Kretzer