1. Elektronischer Meldeweg

Hinweise auf konkrete mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die auf von PRESTA.hosting bereitgestellten Hostingdiensten gespeichert sind, können elektronisch übermittelt werden:

2. Erforderliche Angaben

Eine Meldung soll enthalten:

  1. eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird,
  2. die genaue elektronische Fundstelle, insbesondere vollständige URL, Datei- oder Pfadangabe, und erforderlichenfalls weitere Angaben zur Identifizierung,
  3. Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Stelle, soweit keine gesetzlich anerkannte Ausnahme greift,
  4. eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Unvollständige Meldungen können Rückfragen oder Verzögerungen verursachen.

3. Eingangsbestätigung und Prüfung

Enthält die Meldung elektronische Kontaktdaten, bestätigt PRESTA.hosting den Eingang ohne unangemessene Verzögerung. Meldungen werden zeitnah, sorgfältig, objektiv, nicht willkürlich und verhältnismäßig geprüft. Dringlichkeit, Art der behaupteten Rechtsverletzung, Gefahren für Personen und Systeme sowie verfügbare Belege werden berücksichtigt.

4. Mögliche Maßnahmen

Je nach Sachlage kann PRESTA.hosting insbesondere:

  • weitere Informationen anfordern,
  • den betroffenen Auftraggeber anhören, soweit rechtlich und tatsächlich möglich,
  • Inhalte oder Zugänge vorübergehend sichern oder beschränken,
  • Zugriff auf konkrete Inhalte deaktivieren,
  • betroffene Dienste teilweise oder vollständig sperren,
  • Meldungen zurückweisen, wenn keine ausreichende Grundlage besteht,
  • Behörden, Gerichte oder Strafverfolgungsstellen einbeziehen, soweit erforderlich.

Es wird grundsätzlich die mildeste geeignete und rechtlich zulässige Maßnahme gewählt. Eine allgemeine anlasslose Überwachung findet nicht statt.

5. Entscheidung und Begründung

Die meldende Person wird ohne unangemessene Verzögerung über die Entscheidung und verfügbare Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert. Betroffene Nutzer oder Auftraggeber erhalten eine klare und konkrete Begründung für Beschränkungen, soweit keine gesetzliche Ausnahme, Gefährdung von Ermittlungen oder sonstiger zwingender Grund entgegensteht.

6. Missbrauch und Vertraulichkeit

Offensichtlich missbräuchliche, automatisierte oder wiederholt unbegründete Meldungen können angemessen begrenzt werden. Personenbezogene Daten und Identitäten werden nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang weitergegeben. Meldungen werden für Nachweis-, Sicherheits- und Rechtsverteidigungszwecke dokumentiert.

7. Keine Rechtsberatung

PRESTA.hosting entscheidet über technische Maßnahmen im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Das Verfahren ersetzt keine gerichtliche Klärung und keine Rechtsberatung.