Diese Bedingungen regeln den Wechsel von PRESTA.hosting zu einem anderen Anbieter, die Übertragung in eine eigene ICT-Infrastruktur sowie die Löschung exportierbarer Daten. Sie gelten, soweit die vereinbarte Managed-Hosting-Leistung als Datenverarbeitungsdienst in den Anwendungsbereich von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 fällt. Zwingende gesetzliche Rechte gehen vor.
1. Wechseloptionen
Der Kunde kann PRESTA.hosting in Textform mitteilen, dass er nach Ablauf des Ankündigungszeitraums:
- zu einem anderen Anbieter eines Dienstes desselben Typs wechseln,
- seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in eine eigene ICT-Infrastruktur übertragen,
- mehrere Anbieter parallel nutzen, soweit dies technisch einschlägig ist, oder
- die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen möchte.
Wechselanfragen sind an service@presta.hosting zu richten und müssen von einem berechtigten Ansprechpartner stammen. Der Fristlauf beginnt mit Zugang der Wechselanfrage. Fehlen objektiv notwendige Angaben, fordert PRESTA.hosting diese unverzüglich an.
2. Ankündigungs- und Übergangszeitraum
- Der vertragliche Ankündigungszeitraum zur Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens einen Monat ab Zugang der Wechselanfrage.
- Der technische Übergang erfolgt ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen nach Ende des Ankündigungszeitraums.
- Ist der 30-tägige Übergangszeitraum technisch nicht machbar, informiert PRESTA.hosting den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach der Wechselanfrage, begründet die technische Unmöglichkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
- Der Kunde darf den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält. Die Erklärung kann vor Beginn oder während des Übergangszeitraums in Textform erfolgen.
- Der Hostingvertrag bleibt während des Übergangszeitraums anwendbar. PRESTA.hosting erhält die vereinbarten Funktionen und Sicherheitsmaßnahmen aufrecht, handelt mit der gebotenen Sorgfalt zur Wahrung der Geschäftskontinuität und informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken.
3. Unterstützung und Exit-Strategie
PRESTA.hosting unterstützt die für die vertragsgegenständlichen Leistungen relevante Exit-Strategie des Kunden und stellt die hierfür relevanten Informationen bereit. Zur gesetzlichen Wechselunterstützung gehören insbesondere die Bereitstellung des Standardexports, die Beschreibung der Formate und bekannten Einschränkungen, die Abstimmung eines sicheren Übertragungswegs und angemessene technische Rückfragen zum Export.
Nicht zur gesetzlichen Standard-Wechselunterstützung gehören insbesondere die Auswahl oder Bestellung des Zielsystems, dessen Installation und Administration, die Einrichtung von Webserver, PHP oder Datenbank, die Installation und Inbetriebnahme des Shops beim Zielanbieter, die Anpassung von Modulen oder Themes sowie Fehlerbehebung im Zielsystem. Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig bereit:
- Angaben zum Zielanbieter oder zur Zielinfrastruktur,
- berechtigte technische Ansprechpartner,
- den gewünschten Übertragungsweg,
- notwendige Zielzugänge und Verschlüsselungsinformationen,
- den gewünschten Wechsel-, Verlängerungs- oder Löschtermin,
- besondere Abhängigkeiten, Wartungsfenster und Prüfanforderungen.
Fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängert Fristen nur, soweit dies gesetzlich zulässig und der Wechsel ohne die Mitwirkung objektiv nicht möglich ist.
5. Abschließende Kategorien exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte
Im Rahmen des vereinbarten Managed-PrestaShop-Hostings sind – soweit für den konkreten Vertrag vorhanden – folgende Kategorien portierbar:
- sämtliche im zugeordneten Webspace gespeicherten Shopdateien, kundeneigenen Dateien, Produktbilder, Uploads und kundeneigenen Konfigurationsdateien,
- die dem Shop zugeordnete MySQL-/MariaDB-Datenbank einschließlich Tabellen, Strukturen und gespeicherter Kundendaten,
- vereinbarte und dem Shop zugeordnete Cronjobdefinitionen,
- kundenzugängliche Webserver- und Fehlerprotokolle, soweit sie innerhalb des vereinbarten Aufbewahrungszeitraums vorhanden sind,
- DNS-Zonendaten, sofern DNS-Verwaltung Vertragsbestandteil ist und die Daten technisch exportiert werden können,
- vom Kunden bereitgestellte Zertifikate, Schlüssel oder sonstige digitale Vermögenswerte, soweit sie dem Kunden zuzuordnen sind und ihre Herausgabe keine Sicherheitsinteressen oder Rechte Dritter verletzt,
- weitere ausdrücklich im Hostingvertrag als kundeneigen oder exportierbar bezeichnete Daten.
Die aktuellen Strukturen, Formate, Übertragungsverfahren, Standards und bekannten technischen Einschränkungen sind im Data-Act-Online-Register beschrieben.
6. Abschließende Kategorien ausgenommener interner Daten
Von der Portierung ausgenommen sind ausschließlich folgende Kategorien, soweit sie der internen Funktionsweise des Dienstes dienen oder ihre Offenlegung Geschäftsgeheimnisse, Sicherheit oder Rechte Dritter beeinträchtigen würde:
- interne Monitoring-, Alarmierungs-, Firewall-, Härtungs-, Erkennungs- und Sicherheitsregeln,
- interne Backupkonfigurationen, Backupkataloge, Sicherungsschlüssel und Infrastrukturautomatisierung,
- interne Orchestrierungs-, Provisionierungs-, Deployment- und Administrationswerkzeuge,
- Daten, Zugangsdaten und Geheimnisse anderer Kunden, Anbieter oder Unterauftragnehmer,
- interne Administrations-, Sicherheits- und Missbrauchsprotokolle, soweit keine gesetzliche Herausgabepflicht besteht,
- private Zertifikatsschlüssel, soweit ihre Herausgabe die Sicherheit gefährden, Rechte Dritter verletzen oder keine eindeutige Kundenzuordnung möglich ist,
- sonstige ausschließlich interne Daten, die als Geschäftsgeheimnis geschützt sind, sofern der Ausschluss den Wechsel weder verhindert noch unangemessen verzögert.
7. Online-Register und internationale Datenzugriffe
Online-Register nach Art. 26 Data Act: Data-Act-Online-Register
Informationen nach Art. 28 Data Act zu den maßgeblichen Rechtsordnungen und Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige internationale Behördenzugriffe auf nicht personenbezogene Daten: Internationale Datenzugriffe
Die URLs dieser Seiten sind in den Vertragsunterlagen anzugeben. Maßgeblich für vertragliche Rechte ist die vor Vertragsschluss speicherbar bereitgestellte oder archivierte Fassung.
8. Vertragsende, Datenabruf und Löschung
- Bei einem Anbieterwechsel gilt der Vertrag als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde und PRESTA.hosting den Kunden über die Beendigung informiert hat. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
- Entscheidet sich der Kunde statt eines Wechsels für die Löschung, endet der Vertrag am Ende des anwendbaren Ankündigungszeitraums.
- Exportierbare Daten bleiben nach Ende des vereinbarten technischen Übergangszeitraums mindestens 30 Kalendertage abrufbar.
- Nach Ablauf der Abruffrist oder eines ausdrücklich vereinbarten späteren Datums sowie nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig gelöscht, soweit keine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Die Löschung umfasst Produktivsysteme und Restkopien in Sicherungssystemen. PRESTA.hosting wendet hierfür das dokumentierte Löschverfahren an. Eine technisch notwendige abweichende Löschfrist muss vor Vertragsschluss transparent angegeben oder später ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden.
9. Entgelte
- Der Standardexport wird ohne gesondertes Entgelt bereitgestellt.
- Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen gesetzliche Wechselentgelte höchstens die unmittelbar durch den konkreten Wechsel verursachten Kosten abdecken und werden vorab transparent ausgewiesen.
- Ab 12. Januar 2027 erhebt PRESTA.hosting keine Wechselentgelte für den gesetzlichen Wechselprozess.
- Die vereinbarten Standard-Serviceentgelte und eine nach Vertrag und AGB zulässige Frühbeendigungsentschädigung sind keine technischen Wechselentgelte. Sie bleiben nur im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet.
- Zusatzleistungen außerhalb des gesetzlichen Wechselumfangs werden nur nach gesondertem Auftrag zu den vereinbarten Konditionen berechnet.
10. Sicherheit, Prüfung und Zusammenarbeit
Die Übertragung erfolgt über einen angemessen gesicherten Weg. Zielzugänge werden nur solange gespeichert, wie dies für die Übertragung erforderlich ist. Alle beteiligten Parteien sollen nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den rechtzeitigen Datentransfer und die Kontinuität des Dienstes zu ermöglichen. Der Kunde prüft den Export innerhalb der Abruffrist und meldet konkrete Fehler unverzüglich.
11. Kontakt
Kontakt für Anbieterwechsel und Datenexport:
service@presta.hosting
In der konkreten Wechselanfrage sollten Vertrags- oder Kundennummer und die betroffene Shop-Domain angegeben werden.
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